Aufruf

Marsch für das Leben? What the Fuck!
Antifeminismus sabotieren! Für körperliche Selbstbestimmung demonstrieren! Christliche Fundamentalist_innen blockieren!

Für den 20. September 2014 mobilisiert der Bundesverband Lebensrecht (BvL) wieder zu einem »Marsch für das Leben« in Berlin. Damit will er für ein generelles Verbot von Schwangerschafts-Abbrüchen demonstrieren und etikettiert dies als »Lebensschutz«. Wie in den vergangenen Jahren wollen wir die Abtreibungs-Gegner_innen nicht ungestört ihre antifeministischen Positionen verbreiten lassen! Wir werden für körperliche Selbstbestimmung demonstrieren und anschließend den »Marsch« blockieren!

Die Gruppen und Organisationen, die sich an diesem »Marsch« beteiligen, betrachten jeden Schwangerschaftsabbruch als »vorgeburtliche Kindstötung«, die verboten und bestraft gehöre. Sie sprechen damit allen Menschen, die schwanger werden können, dementsprechend vor allem Frauen_Lesben_Trans*_Inter* (kurz: flti*), das Recht ab, über ihr Leben und ihren Körper selbst zu bestimmen. Um diese Meinung in der Öffentlichkeit zu verankern, verbreiten die Abtreibungsgegner_innen Unwahrheiten und betreiben Lobbyarbeit. Dabei versuchen die Abtreibungs-Gegner_innen nicht nur bundesweit gegen das Selbstbestimmungsrecht von flti* mobil zu machen. »Märsche für das Leben« finden seit einigen Jahren in zahlreichen Städten auf der ganzen Welt statt. Auch auf europäischer Ebene wurde dies in den letzten zwei Jahren sichtbar: Die Initiative »One of us« (deutsch: »Einer von uns«) sammelte knapp 1,9 Millionen Unterschriften, um die EU-Kommission dazu zu bewegen, eine Gesetzesinitiative im Europaparlament einzureichen, die finanzielle Unterstützung von Schwangerschafts-Abbrüchen zu verbieten. Die EU-Kommission lehnte den Antrag glücklicherweise ab. Die deutsche Sammelstelle für die Unterschriften war die »Zivile Koalition e. V.«, deren Sprecherin Beatrix von Storch 2013 beim »Marsch« in der ersten Reihe lief. Sie sitzt aktuell für die nationalkonservative Partei »Alternative für Deutschland« (AfD) im EU-Parlament und prangerte in der Vergangenheit eine angebliche »Macht der Schwulenlobby« an. Die Wahl der AfD ins EU-Parlament steht beispielhaft für den aktuellen europäischen Rechtsruck, der sich auch in einer verstärkten Agitation gegen das Recht auf Schwangerschafts-Abbrüche ausdrückt.

Die meisten der Abtreibungs-Gegner_innen sind christliche Fundamentalist_innen. Sie kämpfen für eine Gesellschaft, die auf der bürgerlichen Kleinfamilie, Zweigeschlechtlichkeit, Trans*feindlichkeit, einer strengen Sexualmoral, Verbot von Homosexualität und auf »Schicksals«- und Obrigkeitsergebenheit beruht. Die Antifeminist_innen behaupten, sie agierten gewaltfrei, doch – z. B. in den USA und in Großbritannien – blockieren Abtreibungs-Gegner_innen Kliniken und bedrohen, nötigen und verletzen dabei sowohl Ärzt_innen als auch Menschen, die abtreiben wollen. In den USA kam es in diesem Zusammenhang auch schon zu Bomben- und Mordanschlägen auf Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Auch in Deutschland und Österreich werden flti*, die Abtreibungskliniken aufsuchen, teilweise durch sogenannte »Gehsteigberatung« eingeschüchtert und bedrängt, Ärzt_innen als »Massentöter« diffamiert. Gruppen und Personen, die sich für ein liberales Abtreibungsrecht einsetzen, werden beschimpft und bedroht. Nachdem die selbsternannten Lebensschützer_innen bei einem »Kliniktest« in Köln herausgefunden hatten, dass zwar kein einziges katholisches Krankenhaus die »Pille danach« verschrieben, aber vier Klinken Personen an andere Notfallpraxen verwiesen hatten, erging von Seiten des Bistums eine Unterlassungsanweisung. Dies führte im Dezember 2012 dazu, dass sich zwei katholische Kliniken weigerten, eine von einer Vergewaltigung betroffene Person zu untersuchen, da keine »Pille danach« verschrieben werden könne. Nach einem öffentlichen Aufschrei sah sich der Kölner Kardinal Meisner gezwungen, den Kliniken zu erlauben, die »Pille danach« verschreiben zu können. Hierzu revidierte er seine Haltung und definierte das Medikament vom Abtreibungs- zum Verhütungsmittel um. Dieses Beispiel verdeutlicht den Entscheidungsspielraum kirchlicher Amtsträger die Lebenswirklichkeit von flti* zu erleichtern, wenn denn der politische Wille vorhanden oder der öffentliche Druck groß genug ist.

Christliche Fundamentalist_innen können sich unterdessen einer wachsenden gesellschaftlichen Akzeptanz sicher sein. So steigt die Zahl der Teilnehmer_innen des Berliner »Marsches« in den letzten Jahren kontinuierlich an. Waren es 2008 noch weniger als 1000 Fundamentalist_innen, beteiligten sich letztes Jahr über 4.000 Abtreibungs-Gegner_innen. Für dieses Jahr kündigen die Organisator_innen knapp 30 Sonderbusse (letztes Jahr 20 Busse) aus dem ganzen Bundesgebiet an. Auch prominente Politiker_innen etablierter Parteien bekunden offen ihre Unterstützung der Ziele der selbst ernannten Lebensschützer_innen, offenbar ohne dabei Kritik fürchten zu müssen. Grußworte beigesteuert hat 2013 neben dem Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe.

Weltweit sind Abtreibungs- und andere reproduktive Rechte umkämpft, von deren Einschränkungen vor allem flti* betroffen sind. Nach wie vor sterben weltweit jährlich mehrere zehntausend flti* an nicht korrekt durchgeführten – weil illegalisierten – Abtreibungen. In Irland gilt ein absolutes Abtreibungsverbot und so starb im Herbst 2012 eine 31jährige Frau, nachdem sich ein Universitätskrankenhaus bei einer Schwangerschaftskomplikation weigerte, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. In Spanien wird derzeit im Abgeordnetenhaus die Verschärfung des Abtreibungsrechts diskutiert. Dass der diskutierte Gesetzesentwurf, bei dem ein Schwangerschafts-Abbruch lediglich im Falle einer Vergewaltigung oder der Gesundheitsgefährdung der schwangeren Person möglich ist, wird wahrscheinlich noch dieses Jahr trotz heftiger Proteste verabschiedet werden. Demgegenüber wurde in der Schweiz im Februar eine Volksabstimmung abgelehnt, deren Ziel es war, dass Schwangerschafts-Abbrüche nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden.

Anders als oft angenommen, gilt eine Abtreibung auch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch weiterhin als Straftat, die nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Wer abtreiben will, muss sich zwangsweise von staatlich anerkannten Stellen beraten lassen und danach drei Tage warten, bevor der Eingriff vorgenommen wird. Diese Regelung bedeutet eine staatlich institutionalisierte Entmündigung von flti*, die nicht selbst über ihren Körper und ihre Lebensplanung entscheiden dürfen. Die Beratung und Abtreibung muss in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft geschehen – es sei denn, es wird eine »Gefahr für die psychische und physische Gesundheit« der schwangeren Person festgestellt.

Andererseits sind aber »Schädigungen« des Fötus, die in vorgeburtlichen Untersuchungen festgestellt werden, oft der eigentliche Grund für einen Abbruch nach der zwölften Woche. flti* werden zunehmend für die »Gesundheit« und »Qualität« ihres Nachwuchses zur Verantwortung gezogen und zu solchen Untersuchungen gedrängt. Dass sie ein Recht auf Nichtwissen haben, wird meist nicht erwähnt. Ein Gen-Test mit dem Blut der Schwangeren auf Trisomie 21 (»Down-Syndrom«) wurde im letzten Jahr auf dem deutschen Markt zugelassen. Der Druck auf Schwangere zur Selektion ist Bestandteil der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft, die mit rassistischen, ableistischen (behindertenfeindlichen) und sexistischen Normvorstellungen aufrechterhalten wird.

Wir dagegen streben eine Gesellschaft an, in der weder religiöse Moralvorstellungen, gesellschaftliche Normierungen noch staatliche Zugriffe über das Leben und den Körper von Menschen bestimmen. flti* sollen auf Grund einer Abtreibung weder gesundheitliche noch rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft soll ohne Eingriff oder Belehrungen des Staates und ohne Angst vor moralischer Verurteilung möglich sein. Um die Rahmenbedingungen für eine weitreichende Selbstbestimmung über den eigenen Körper herzustellen, muss Abtreibung legalisiert werden. Außerdem muss der Zugang zu Verhütungsmethoden wie der »Pille danach« ermöglicht werden. Diese ist in Deutschland (so wie in fast allen anderen europäischen Ländern) entgegen den Empfehlungen der WHO immer noch nicht rezeptfrei, das heißt ohne Bittsteller_innentum. Wir wollen eine Gesellschaft, in der eine »Behinderung« kein Problem oder Mangel darstellt. Kein Mensch soll sich »verpflichtet« fühlen abzutreiben, weil eine Behinderung des späteren Kindes wahrscheinlich erscheint.

Wir rufen dazu auf, sich an unserer feministischen Demonstration zu beteiligen sowie den »Marsch« der Fundamentalist_innen zu blockieren und fordern:

  • Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch
  • Entscheidungsfreiheit für oder gegen eine Abtreibung ohne Bevormundung
  • Kostenlosen und (rezept-)freien Zugang zu allen Verhütungsmitteln (auch zur »Pille danach«) für alle Menschen, unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung
  • Anerkennung der sexuellen, geschlechtlichen und körperlichen Selbstbestimmung

Kompletter Aufruf als PDF (92,5 kB)