Wer zahlt den Schwangerschaftsabbruch?
In der Regel bezahlt die schwangere Person die Abtreibung selbst. Denn ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland eine Straftat, der nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht geahndet wird. Wer den Schwangerschaftsabbruch bezahlt, ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt. Dort steht, dass die Krankenkassen die Kosten für “nicht rechtswidrige” Schwangerschaftsabbrüche übernehmen. Das ist u.a. bei allen Schwangerschaftsabbrüchen der Fall, die vorgenommen werden, weil die schwangere Person vergewaltigt wurde oder ihre Gesundheit gefährdet ist.
Schwangerschaftsabbrüche auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung sind der Regelfall und bleiben nach wie vor rechtswidrig. Das hat zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28.05.1993 entschieden: “Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) erklärt werden. […] Das Grundgesetz lässt es nicht zu, für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs, dessen Rechtmäßigkeit nicht festgestellt wird, einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren.” (Leitsatz 15 und 16). Das heißt, die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche zu übernehmen.
Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs liegen zwischen 300-800 Euro,
je nachdem, ob der Abbruch medikamentös oder operativ durchgeführt wird. Seit dem 1. Juli 2018 gilt: Wenn das Nettoeinkommen unter 1.179 € (ggf. +279€ je Kind +345€ bei erhöhten Wohnkosten) liegt, kann aber ein Erstattungsantrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Diese lässt sich in diesem Fall die Kosten von den Bundesländern zurückbezahlen.
Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen sich diese von der zuständigen Behörde genehmigen lassen. Diese Stelle darf auch ein ärztliches Gutachten anfordern. Dabei muss die schwangere Person nicht nur zu einer Pflichtberatung durch eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, sondern zusätzlich auch mit einer*m behördlichen Mitarbeiter*in die intime Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch besprechen. Häufig dauert es lange , bis das Sozialamt diese medizinische Versorgung genehmigt. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruchs kann das fatal sein, denn hier müssen dringende Fristen eingehalten werden, damit dieser straffrei ist. In ländlichen Regionen sind es dabei oft dieselben Behördenmitarbeiter*innen, mit denen Geflüchtete konfrontiert sind. Das bedeutet, dieselbe Person, die darüber entscheidet, ob du wegen einem gebrochenen Bein ins Krankenhaus kannst, entscheidet auch über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, auch wenn das Verhältnis von Schikanierungen belastet ist.