Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!
§ 219a ist nicht genug. Weg mit § 218!
Wir rufen zu einer Kundgebung gegen die Illegalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf. Noch immer gelten Abtreibungen als Straftat und auch Ärzt*innen und Beratungsstellen werden kriminalisiert. Das muss endlich aufhören! Wir fordern ein Recht auf Abtreibungen, denn es sind unsere Körper und unsere Entscheidungen!
Kommt zur Kundgebung am Montag, den 28. Mai 2018 um 16:30 Uhr
vor das Gesundheitsministerium (Friedrichstraße 108)!
Schwangerschaftsabbrüche gelten auch in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch als Straftat und sind nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. So können schwangere Personen bspw. nur innerhalb von 12 Wochen und mit einer erzwungenen Schwangerschaftskonfliktberatung einen Abbruch vornehmen lassen. Selbst das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche gilt in Deutschland gemäß § 219a StGB als Straftat. Es ist gängige Praxis von z.B. christlichen FundamentalistInnen, Ärzt*innen anzuzeigen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Der bekannteste Fall ist Kristina Hänel, die im November 2017 aufgrund dessen verurteilt wurde. Dies hat zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über die Kriminalisierung von Ärzt*innen und Beratungsstellen geführt. Auf parlamentarischer Ebene folgten Gesetzesinitiativen verschiedener Parteien zur Neuregelung bzw. Streichung des § 219a StGB.
Doch das ist nicht genug! Denn das zwingend notwendige Ziel ist die Abschaffung des §218 StGB! Diese Regelungen kriminalisieren schwangere Personen und nehmen ihnen das Recht auf Selbstbestimmung.
Feministische Kämpfe haben in der DDR ab 1972 dazu geführt, dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten 12 Wochen entkriminalisiert wurden. Mit dieser so genannten Fristenlösung konnten schwangere Personen selbstbestimmt ohne Zwangsberatung Abtreibungen vornehmen lassen. Die geschaffene Rechtslage in der DDR beeinflusste auch die Debatte über die Novellierung des § 218 StGB in der BRD. Doch 1975 beurteilte das Bundesverfassungsgericht diese als verfassungswidrig. Nach der Wiedervereinigung wurde die Fristenregelung mit Beratungspflicht als bundeseinheitliche Neuregelung vom Bundestag verabschiedet. Dies stellte somit einen enormen Rückschritt dar. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 28.05.1993 schrieb die Beratungspflicht fest und bestätigte, dass Abtreibungen im Grundsatz rechtswidrig sind.
Heute, 25 Jahre nach diesem Urteil, will Gesundheitsminister Jens Spahn einen „Kompromiss“ im Streit um den Paragrafen 219a erschleichen und Konservative nutzen die Debatte, um rechte Wähler*innenstimmen zu fischen.