Pressemitteilung 6.9.2022
Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage des What-the-Fuck-Bündnisses abgewiesen. Geklagt hatte die Anmelder*in einer Kundgebung gegen den christlich-fundamentalistischen, sogenannten „Marsch für das Leben“ (MfdL). Die Klage richtete sich gegen die Verlegung der Kundgebung im Jahr 2019 durch die Berliner Polizei. Die Route des MfdL war zuvor ebenfalls von der Polizei geändert worden.