Die Freiheit, kein Kind austragen zu müssen

Queer-feministische Überlegungen zu Leihschwangerschaft und Eizelltransfer

Die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ legt am 15.4.2024 ihren Bericht vor. Wir begrüßen die Empfehlung zur Entkriminalisierung von Abtreibungen, sehen die Legalisierung von Eizelltransfer und Leihschwangerschaft aber kritisch.

Die Entkriminalisierung von Abtreibungen ist längst überfällig. Jede schwangere Person sollte selbst entscheiden dürfen, ob sie die Schwangerschaft austrägt, oder nicht. Wir fordern einen diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktiven Leistungen – und zu allen Leistungen, die zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben notwendig sind. Das wären zum Beispiel eine finanzielle Grundsicherung, die ein sorgenfreies Leben ermöglicht, eine verlässliche Kinderbetreuung – oder eben Abtreibungen.

Doch gibt es das Recht auf ein (eigenes) Kind? Reproduktionstechnologien wie Eizelltransfer und Leihschwangerschaft ermöglichen Paaren und anderen Familienkonstellationen, die selbst keine Schwangerschaft austragen können oder wollen, Kinder mit einem Anteil eigenen Erbgutes. Diese Reproduktionstechnologien sind eingebettet in gesellschaftliche Machtverhältnisse. Weiterlesen

Streichung von Paragraph 219a – ein Grund zum Feiern?!

Am Freitag, den 24.06. wird es endlich so weit sein: die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch scheint beschlossene Sache! Der Paragraph, offiziell ein „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, erschwert es Ärzt*innen, sachlich über Abtreibungen zu informieren und die Suche nach seriösen Unterstützungsangeboten für ungewollt Schwangere wird zu einer wahren Odyssee gemacht. Immer wieder nutzen radikale Abtreibungsgegner*innen den Paragraphen, um Druck auf Ärzt*innen auszuüben.

Wir vom Bündnis „What the fuck?!“ freuen uns, dass dieses Informationsverbot endlich fällt. Diese Entwicklung ist das Ergebnis jahrelanger politischer Kämpfe. Allerdings, so bemerkt „What the fuck?!“-Pressesprecherin Ella Nowak, darf  „die Bewegung jetzt nicht ihren Drive verlieren. Die Streichung von  §219a ist allenfalls ein Etappensieg – der Schwangerschaftsabbruch muss gänzlich raus aus dem Strafgesetzbuch!“.

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