Streichung von Paragraph 219a – ein Grund zum Feiern?!

Am Freitag, den 24.06. wird es endlich so weit sein: die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch scheint beschlossene Sache! Der Paragraph, offiziell ein „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, erschwert es Ärzt*innen, sachlich über Abtreibungen zu informieren und die Suche nach seriösen Unterstützungsangeboten für ungewollt Schwangere wird zu einer wahren Odyssee gemacht. Immer wieder nutzen radikale Abtreibungsgegner*innen den Paragraphen, um Druck auf Ärzt*innen auszuüben.

Wir vom Bündnis „What the fuck?!“ freuen uns, dass dieses Informationsverbot endlich fällt. Diese Entwicklung ist das Ergebnis jahrelanger politischer Kämpfe. Allerdings, so bemerkt „What the fuck?!“-Pressesprecherin Ella Nowak, darf  „die Bewegung jetzt nicht ihren Drive verlieren. Die Streichung von  §219a ist allenfalls ein Etappensieg – der Schwangerschaftsabbruch muss gänzlich raus aus dem Strafgesetzbuch!“.

Dies zeigt sich aktuell in Berlin, wo die Anti-Choice-Organisation „Stiftung Ja zum Leben“ kürzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine sogenannte Beratungsstelle für Schwangere eröffnet hat. Die Stiftung aus dem Spektrum radikaler Abtreibungsgegner*innen fördert bereits andere falsche Beratungsstellen (auch aus dem christlich-fundamentalistischen Milieu), sexarbeiter*innenfeindliche Organisationen sowie rechte und queer-feindliche Zusammenschlüsse wie die „Demo für Alle“. 

Solche harmlos wirkenden, aber ideologisch geprägten, Anlaufstellen sind brandgefährlich – statt einer echten Beratung erhalten Schwangere hier Vorwürfe und psychischen Druck, die Schwangerschaft auszutragen. Einen Beratungsschein, wie er für den Schwangerschaftsabbruch benötigt wird, erhalten sie hier nicht.

Diese Strategien der selbst ernannten Lebensschutz-Bewegung sind auch deswegen erfolgreich, weil die gesetzliche Beratungspflicht nach der Fristenlösung im §218 festgeschrieben ist – dieser Zwang zur Beratung treibt ungewollt Schwangere in fragwürdige Angebote wie dieses. Das muss ein Ende haben!

Wir fordern die Streichung des §218 aus dem Strafgesetzbuch! Wir fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche eine reguläre Kassenleistung werden und die Versorgung flächendeckend und barrierearm gewährleistet wird. Wir fordern sichere Finanzierung für eine echte Beratung, die freiwillig und im Sinne der schwangeren Personen stattfindet.