Feminism is not a crime – Bündnis „What the Fuck!?“ fordert Freispruch!
Erster Berufungsprozess am 06.05.: Sitzblockaden sind keine Nötigung!
Die Teilnahme an einer feministischen Sitzblockade gegen den „Marsch für das Leben“ im Jahr 2019 wird am Donnerstag, den 6. Mai, vor dem Landgericht Berlin verhandelt. Die Angeklagte hatte nach einer Verurteilung vor dem Amtsgericht zu 15 Tagessätzen a 45 Euro Berufung eingelegt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet weiterhin Nötigung. Der Berufungsprozess findet um 12 Uhr [Turmstraße 91, Raum 3/729] statt.